Aktuelle Nachrichten - aus Rheinland-Pfalz:
Gesundheitsminister Clemens Hoch: Corona_Bekämpfungsverordnung des Landes tritt am 1. März 2023 außer Kraft.
Mit der dritten Landesverordnung zur Änderung der 34. Corona_Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) wird das Datum des Außerkrafttretens der Verordnung auf den Ablauf des 28. Februars 2023 vorverlegt. Darüber wird der rheinland-pfälzische Ministerrat in seiner Sitzung morgen beraten. Ab Mittwoch, 1. März, gilt die 34. CoBeLVO somit nicht mehr. Dies geschieht parallel zu der Entscheidung der Bundesregierung, alle durch den Bund selbst im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelten Corona-Schutzmaßnahmen zum 1. März 2023 aufzuheben. Allein die FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in medizinischen Einrichtungen bleibt weiterhin bis zum 7. April bestehen.
Gesundheitsminister Clemens Hoch:
SURE-Projekt soll Verbreitung von Atemwegserkrankungen frühzeitig erkennen.
Husten, Halsschmerzen, Fieber: Oft stecken hinter akuten Atemwegsinfektionen Grippeviren, das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) oder Coronaviren. Diese Erreger frühzeitig zu erkennen ist das Ziel eines gemeinsamen Projekts des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums, des Landesuntersuchungsamtes (LUA) und bisher 31 teilnehmenden rheinland-pfälzischen Haus- und Kinderarztpraxen.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
hat angekündigt, dass die Maskenpflicht im Fernverkehr zum 2. Februar 2023 entfällt.
Dazu erklärt Gesundheitsminister Clemens Hoch am 13.01.2023:
„Die Entscheidung ist angesichts der aktuellen Entwicklungen und dem spürbaren Übergang in die endemische Lage begrüßenswert. Sowohl die Corona-Inzidenzen als auch die Infektionen bei anderen respiratorischen Erkrankungen gehen ebenso zurück wie die Belegungszahlen in den Krankenhäusern und Kliniken des Landes. Für uns war immer klar, dass die Grundsatzentscheidung des Bundes gilt und Rheinland-Pfalz diese mitträgt, solange sie Gültigkeit behält. Im Gleichklang mit der Entscheidung der Bundesregierung wird Rheinland-Pfalz nun die Maskenpflicht im ÖPNV zum 2. Februar 2023 aufheben. Die weiteren Schritte erfolgen auch in enger Abstimmung mit meinem hessischen Amtskollegen. Beide Länder wollen, dass für die Menschen beim Grenzwechsel einheitliche Regeln gelten.“
Bundesweite Corona-Schutzmaßnahmen!
Zum 1. Oktober sind Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Kraft getreten, die bis 7. April 2023 den Rechtsrahmen für Corona-Schutzmaßnahmen darstellen. Aufgrund der stabilen Infektionslage sind zahlreiche Schutzmaßnahmen bereits ausgesetzt worden. Bundesweit gelten bis zum 7. April 2023 in bestimmten Bereichen weiterhin spezielle Schutzmaßnahmen, um besonders gefährdete Personengruppen zu schützen:
FFP2-Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher beim Betreten von Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens, FFP2-Maskenpflicht für den Zutritt von Besucherinnen und Besuchern zu Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen.
Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht, außerdem für Kinder unter 6 Jahren, für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie für gehörlose und schwerhörige Menschen.
Mögliche zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen der Länder
Die Länder können darüber hinaus weitergehende Regelungen festlegen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems und der weiteren kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Mögliche Maßnahmen der Stufe 1 sind:
Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr,
Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen; in der Gastronomie sowie in den Bereichen Freizeit, Kultur und Sport sind Personen mit aktuellem negativem Test von der Maskenpflicht ausgenommen (Testausnahmen für „frisch“ Geimpfte oder Genesene bis zu drei Monate nach Genesung oder nach letzter Impfung möglich), Maskenpflicht in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte sowie für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5, wenn dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenzunterrichts erforderlich ist,Testpflicht in Schulen und Kitas sowie in weiteren Gemeinschaftseinrichtungen wie Asylbewerberunterkünften, Hafteinrichtungen und Heimen der Jugendhilfe.
Wenn ein Landesparlament eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur feststellt, können weitere Maßnahmen angeordnet werden. Zu den Regelungen der Stufe 2 zählen:
Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, generelle Maskenpflicht bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen, Anordnung eines Mindestabstands von 1,5 Metern für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen, Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen, Verpflichtung zur Erstellung von Hygienekonzepten für Groß- und Einzelhandel, Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe sowie Veranstaltungen im Freizeit-, Kultur- und Sportbereich.
Welche Masken –FFP2-Maske oder ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) – bei Maßnahmen der Stufe 1 im öffentlichen Nahverkehr oder in Innenräumen vorgeschrieben werden, können die Länder entscheiden. Empfohlen werden FFP2-Masken. In Schulen sowie von Kindern zwischen 6 und 14 Jahren kann generell ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz verwendet werden.
Schutz vor COVID-19
Der wirksamste Schutz vor COVID-19 und insbesondere vor schweren Verläufen ist die Corona-Schutzimpfung. Besonders wichtig sind auch die empfohlenen Auffrischimpfungen. Menschen, die von einer Infektion genesen sind, sollten sich ebenfalls impfen lassen. Ob für Sie, Ihr Kind oder andere Angehörige aktuell eine Impfung ansteht, können Sie mit wenigen Klicks im Corona-Impfcheck erfahren.
Wie finde ich verlässliche Informationen zum Coronavirus?
Das Coronavirus beschäftigt gerade die ganze Welt. Viele Menschen informieren sich darüber im Internet oder tauschen sich in sozialen Netzwerken aus. Es gibt viele seriöse Informationen im Internet – leider kursieren aber auch viele Falschinformationen.
Hinzu kommt, dass der Stand des Wissens sich praktisch täglich ändert und gerade seriöse Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler offen sagen, dass sie im Moment nicht auf alle Fragen sichere Antworten geben können.
Wo finde ich gute Informationen?
Was ist bei Suchmaschinen zu beachten?
Was ist in sozialen Netzwerken zu beachten?
Infografik – Kurz nachdenken vor dem Teilen von Informationen!
Wie bewerte ich selbst eine Internetseite?
Checkliste: Seriöse Internetseiten ...
Wo finde ich gute Informationen?
Richtige von falschen Informationen zu unterscheiden, ist nicht einfach. Zum Coronavirus SARS-CoV-2 bieten Behörden aktuelle und verlässliche Informationen auf diesen Seiten:
Bundesgesundheitsministerium (BMG)
(BZgA) Bundeszentrale für Infektionsschutz
(BZgA) Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Web-Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
hier klicken
Robert Koch-Institut (RKI)
Auch viele Medien, wie z. B. überregionale Zeitungen, bieten aktuelle und durch Recherchen abgesicherte Informationsangebote.
Weitere Empfehlungen:
World Health Organization WHO (Informationen auf Englisch)
Gute Informationen zu auftretenden Beschwerden bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und wie sich diese von einer Grippe oder einer Erkältung unterscheiden, finden Sie hier:
Patientenservice 116117 – Aktuelle Hinweise zum Coronavirus
Was ist bei Suchmaschinen zu beachten?
Die Reihenfolge der Suchergebnisse sagt nichts über Qualität und Verlässlichkeit der Informationen aus.
Viele Suchmaschinen versuchen beim Coronavirus zwar, seriöse Informationen unter die ersten Treffer zu bringen. Das ist aber keine Garantie: Je nach Suchanfrage können auch unseriöse Seiten oder Werbeanzeigen unter den ersten Treffern sein.
Vergewissern Sie sich, wer hinter der Information steht und welche Ziele die Anbieter verfolgen.
Vorsicht,
wenn Behandlungen angepriesen werden, die einer Corona-Erkrankung vorbeugen oder heilen sollen.
wenn die Ausbreitung oder Gefährlichkeit des Coronavirus stark verharmlost wird.
wenn Empfehlungen gegeben werden, die denen der Gesundheitsbehörden widersprechen.
wenn neben den Texten Werbung zu einem passenden Produkt erscheint.
wenn direkt oder über verlinkte Shop-Seiten Produkte verkauft werden.
Was ist in sozialen Netzwerken zu beachten?
Auf Plattformen wie Twitter, Instagram, WhatsApp oder Facebook werden Informationen rasch verbreitet. Der Austausch auf solchen Seiten kann helfen – aber auch Verunsicherung schüren. Denn es werden immer wieder Falschinformationen verbreitet. Überlegen Sie gut, welchen Informationen Sie vertrauen, bevor Sie sie mit anderen teilen!
Deshalb: Prüfen Sie besser, ob sich die Informationen mit denen von öffentlichen Organisationen wie dem Robert Koch-Institut oder der Weltgesundheitsorganisation decken.
Zudem gibt es Menschen, die bewusst Lügen verbreiten, z. B. über Fotomontagen. Auch politische Gruppen nutzen Krisen oft für ihre Ziele. Seien Sie also lieber skeptisch - beispielsweise, wenn es um dramatische Meldungen geht, oder wenn bestimmte Gruppen (z. B. andere Nationen) für etwas verantwortlich gemacht werden.